Montag, 10. Februar 2014

Ingo Heinrich ist der letzte Mauerschütze

Ingo Heinrich ist der letzte Mauerschütze

 er erschoss Chris Gueffroy mit einem gezielten Schuß ins Herz

Was er in der Nacht vom 5. auf den 6. Februar 1989 an der Berliner Mauer getan hat, ist einer Hinrichtung gleichgekommen.

Jedesmal, wenn ein Grenzdurchbruch verhindert wurde, gab es Lob, Geld, Urlaub - ganz gleich, ob der Flüchtende tot oder verletzt oder heil geblieben war. Auf den Erfolg kam es im sozialistischen Wettbewerb unter den Kompanien an, nicht auf die Mittel.



Der Vorsitzende Richter Seidel der 23. Großen Strafkammer verkündet Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für den Todesschützen Ingo Heinrich als Urteil.

Nahtloser Übergang von der Grenztruppe der DDR zum Grenzschutz der BRD

Sven Hüber war Polit-Offizier im Grenzregiment 33. Hüber´s zweites Leben: Nach dem Mauerfall wechselt der "hauptamtliche Parteiarbeiter" zum Bundesgrenzschutz, so wie etwa fünftausend DDR-Grenztruppenoffiziere, Volkspolizisten und Stasi-Mitarbeiter. Seine Tätigkeit als Politoffizier im Grenzregiment 33 ist dem Innenministerium bekannt, bevor er Beamter wird.

Im Prozess gegen den Kompaniechef, der dem Todesschützen Chris Gueffroys den Schießbefehl erteilt hatte, tritt Sven Hüber im Jahr 2000 als Zeuge auf und versucht, seinen alten Kameraden zu entlasten.

Zwei weitere Zeugen bestätigen Hübers Aussage: Gerd Mögel war als Ausbildungs-Chef stellvertretender Kommandeur des 33er Regiments, Norbert Schulze war Operativer Diensthabender, als Chris Gueffroy erschossen wurde.

"Die Kammer ist zu der Überzeugung gekommen, dass Hüber, Norbert Schulze und Mögel sich untereinander abgesprochen hatten und dem Angeklagten aus falsch verstandener Kameradschaft jeweils durch eine ihm günstige Falschaussage eine Verurteilung ersparen wollten sowie dabei das Risiko unterschätzten, dass ihre Lügen entlarvt werden könnten." So steht es im Urteil.

Und: Der Bundesgrenzschutz habe "bei der Übernahme dieser drei Grenztruppenoffiziere keine glückliche Hand bewiesen".

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen